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- Was droht Verbrauchern mit dem Brexit?
Ob es einen No-Deal-Brexit geben wird, einen weichen Brexit oder sogar gar keinen Brexit – niemand weiß es. Aber die EU bereitet sich zurzeit auf einen ungeordneten Austritt am 12. April vor.
Wer jetzt einen England-Urlaub plant, in UK etwas online kauft oder gar Wertpapiere aus Großbritannien besitzt, der sollte sich vorbereiten.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf Ihre dringendsten Fragen.
Welche Brexit-Varianten sind wahrscheinlich?
- Die »verbraucherfreundlichste« Variante am 12. April mit Austrittsabkommen oder einer nachverhandelten Variante: Hier würde sich bis zum 31.12.2020 erst einmal nichts ändern.
- Der Aufschub über den 12. April hinaus – auch hier bleibt bis zum nächsten Stichtag (in diesem Jahr!) erst einmal alles beim Alten.
- Der No-Deal-Brexit am 12. April wäre der Worst Case, denn dann ist ab dem Stichtag nichts mehr wie vorher.
Verbraucherrechte
Ob Urlaub oder Online-Shopping – der Brexit wird die Verbraucherrechte von Deutschen in GB ändern. Gerade bei einem No-Deal-Brexit, der sich zurzeit ankündigt, wird das sehr schnell passieren. Auf diesen Fall sollten sich vor allem Anleger vorbereiten, die Geschäfte mit britischen Banken haben.
Unser Tipp: Regeln Sie geschäftliche Angelegenheiten in GB unbedingt vor dem 12. April, denn es kann alles passieren!
Osterurlaub auf der Insel
Natürlich müssen Sie Ihren Urlaub nicht absagen. Aber Sie sollten vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt erfragen, welche Dokumente Sie für den Grenzübertritt brauchen – eventuell ist ein Visum nötig und möglicherweise auch ein Reisepass.
Die Europäische Krankenversicherungskarte besitzt nach einem Austritt aus der EU in Großbritannien keine Gültigkeit mehr. Prüfen Sie also vor der Reise bei Ihrer Krankenversicherung die Bedingungen für die Erstattung von Kosten für medizinische Notfälle in Nicht-EU-Ländern.
Unser Tipp: Schließen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Urlaub mit dem eigenen Auto
Ihr Führerschein gilt auch in einen Nach-Brexit-Königreich. Aber Sie sollten mit Ihrer Versicherung vorher klären, ob Ihre Police eine Fahrt ins Nicht-EU-Ausland abdeckt. Eventuell müssen Sie einen Versicherungsnachweis mit sich führen. (Grüne Versicherungskarte)
Roaming kann teuer werden
SMS, Internet, Telefonieren: Das alles kostet in der EU nicht mehr als zuhause. Das gilt aber nicht mehr nach einem Brexit, Ihr Mobilfunkanbieter darf dann Aufpreise verlangen.
Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Anbieter und im Zweifelsfall schalten Sie die Übertragung von mobilen Daten aus und nutzen Ihr Handy so wenig wie möglich.
Einkäufe: Steuern und Zoll werden fällig
Für Einkäufe in Großbritannien werden an der Grenze Zölle fällig. Außerdem sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Waren Sie in welchen Mengen aus- bzw. einführen dürfen.
Online-Einkäufe: Auch hier kommen ab einem Warenwert von 23 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Sie zu. Der Postbote kassiert die Gebühren oder Sie müssen zum Zollamt.
Außerdem sind wegen der Zollabfertigung die Warensendungen deutlich länger unterwegs.
Vorsicht mit dem Verbraucherschutz! Seine Rechte außerhalb der EU durchzusetzen ist mühsam und oft nicht von Erfolg gekrönt. Umtausch oder Gewährleistung werden schwierig.
Vor allem bei teuren Einkäufen: Überlegen Sie lieber, ob Sie Ihren Einkauf wirklich außerhalb der EU tätigen wollen.
Geldgeschäfte nach dem Brexit: Nichts überstürzen!
Das Problem: Sie haben Ihr Geld bei einem britischen Anbieter angelegt – Altersvorsorge, Kredit, ein Bankkonto, eine Versicherungspolice oder eine andere Finanzanlage. Die heftigen Kursschwankungen des britischen Pfunds im Verlaufe der Brexit-Vorbereitungen kennen Sie ja schon.
Anleger sollten jetzt auf jeden Fall die Nerven bewahren und Geduld zeigen. Niemand weiß, wie sich die Lage entwickelt, aber es gilt die alte Regel: Wer übereilt seine langfristig geplanten Anlagen veräußert, der macht Verlust – und seien es nur die Gebühren, die die Transaktion kostet.
Ist mein Geld auf einem UK-Konto sicher?
Keine Angst, die Einlagensicherung nach europäischem Standard bleibt voraussichtlich bestehen. Zudem werden einzelne britische Banken (wie die Bank of Scotland) ihre Geschäftstätigkeit auf in Deutschland lizensierte Banken übertragen.
Verabschiedet sich meine Lebensversicherung auf Englisch?
Viele britische Finanzdienstleister besitzen inzwischen Niederlassungen auf dem Festland. Sie können also ihre deutschen Kunden weiter betreuen.
Sollte das für Ihren Dienstleister nicht zutreffen, wird er sie kontaktieren.
Fazit: Wie auch immer der Brexit verlaufen wird, geregelt, ungeregelt oder gecancelt – auf jeden Fall ist es die beste Strategie, die Nerven und die Ruhe zu bewahren und sich gut zu informieren.
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