Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt

Drei Millionen Selbstständige in Deutschland sind nach heutigem Stand im Alter nicht abgesichert. Sie sollen deshalb in Zukunft dazu verpflichtet werden, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung für ihr Alter vorzusorgen.

 


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zieht jetzt durch, was seine Vorgängerinnen nur in Planung hatten: Die Vorsorgepflicht für Selbstständige.
Ende dieses Jahres will Hubertus Heil hierfür einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Einbeziehung der Selbstständigen und Freiberufler in das System der Alterssicherung betrifft.

 

Die Grundrente als Basis

Wesentlicher Faktor für die künftige Absicherung sei laut Heil die Einführung der Grundrente. Eine von der Union geforderte Bedürftigkeitsprüfung lehnt er ab, denn wer ein Leben lang gearbeitet habe, habe sich diese Grundversorgung auch verdient. Der gesetzlichen Rente ginge schließlich ja auch keine Bedürftigkeitsprüfung voraus.

 

Übergangsregelungen

Mit der neuen Vorsorgepflicht soll so wenig Beeinträchtigung der Lebensplanung wie möglich einhergehen. Deshalb wird es folgende Übergangsregelungen geben:

Nicht der Vorsorgepflicht unterliegen

  • Selbstständige, die bei Inkrafttreten bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben
  • Handwerker, die in der RV versicherungspflichtig waren und sich haben befreien lassen
  • Selbstständige, die das 30. Lebensjahr vollendet haben und nachweisen können, dass sie Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungen zahlen oder über entsprechendes, die Basisabsicherung sicherstellendes Vermögen verfügen.

Den vollständigen Wortlaut finden Sie auf der Website der BFFS als PDF.

 

Was müssen Sie beachten?

Wenn die Altersvorsorgepflicht im nächsten Jahr kommt, haben Sie die Wahl zwischen

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • einer privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente
  • einem Versorgungswerk (wie für Ärzte und Anwälte)

Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein und eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus von ca. 800 Euro/Monat ermöglichen.

 

Rürup-Rente: Was ist das?

Die Rürup-Rente, auch als »Basisrente« bekannt, wurde 2005 für Selbstständige geschaffen. Der Vorteil hierbei sind die großen Steuerersparnisse, von denen die Versicherten profitieren.
Zurzeit dürfen 88 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenze, bis zu der das Finanzamt Beiträge berücksichtigt, liegt mit über 20.000 Euro deutlich höher als bei anderen privaten Altersvorsorgeformen.

 

Welche Variante passt zu Ihnen?

Für diese Vorsorgeform gibt es verschiedene Varianten. Um die optimale Rürup-Variante für Ihre Lebensumstände zu wählen, sollten Sie sich fachkundig informieren lassen und die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen.

Im Alter arm? Nicht mit uns!

Unsere Rentenexperten finden die perfekte Vorsorgelösung für Sie

Rürup ist keine Raketenwissenschaft

Fragen Sie unsere Experten nach der richtigen Lösung

Wir sind für Sie da