Selbstständige sollen von Riester profitieren

Die als »Riester-Rente« bekannte staatlich geförderte Altersvorsorge soll in diesem Jahr neu aufgestellt werden, denn aufgrund der dauerhaft niedrigen Sparzinsen werden Riester-Sparpläne von den Banken oft gar nicht mehr angeboten. Wegen des Niedrigzinses und der Garantiepflicht ist beim Riester-Fondssparen der Aktienanteil für Neukunden stark geschrumpft. Neu geriestert wird heute fast nur noch für die  staatlichen Zulagen oder den steuerlichen Sonderausgabenabzug.

Um das Rentensystem zu entlasten, will die Große Koalition aber die private Riester-Vorsorge weiter fördern.

 


Das Riester-Standardprodukt soll die Lösung bringen

Laut der Großen Koalition soll die private Vorsorge künftig einfacher, günstiger und lohnender werden. Mit Riester sollen mehr Menschen erreicht und diejenigen, die schon dabei sind, dürfen nicht schlechter gestellt werden.

Der Plan: Riester soll in Zukunft einfacher und preiswerter werden. Hierfür wird über ein Riester-Standardprodukt nachgedacht, das auch den Spielraum für aktienorientierte Anlagen steigern soll. Parlamentarier in der Union wollen sich sogar teilweise von der bisher 100 Prozent betragenden Kapitalgarantie trennen.

Und um Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver zu gestalten, sollen künftig auch alle Selbstständigen (nicht nur die pflichtversicherten unter ihnen) zum Kreis der Förderberechtigten gehören.

Der Unions-Finanzpolitiker Karsten Brodesser sagt hierzu, man wolle den Kreis der Berechtigten auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausdehnen, und so die Altersvorsorge für Selbstständige verbessern.

 

Falsch in den Köpfen: Riester nur für Arbeitnehmer

Riestern geht nur für Arbeitnehmer; Rürup ist allein für Selbstständige und Freiberufler gedacht? Das wird oft so dargestellt, ist aber falsch. Jeder, der in Deutschland wohnt und/oder arbeitet, darf riestern oder sich für eine Rürup-Rente entscheiden.

Bei Riester profitiert man aber nur dann von den staatlichen Zulagen, wenn man (unmittelbar oder mittelbar) förderberechtigt ist. »Unmittelbar«: Man zahlt verpflichtend in die gesetzliche Rente ein. »Mittelbar«: Man hat einen gesetzlich versicherten Ehepartner.

 

Unser Tipp: Die Riester-Neuerung ist noch in Arbeit, aber es besteht kein Grund, die ablaufende Zeit zu fürchten: Bis Dezember können Sie noch rückwirkend für das Jahr in einen neuen Vertrag einzahlen.

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