Baufinanzierung: BGH kippt die Bankgebühr bei Krediten

12.01.2020 - Wer eine Baufinanzierung in Anspruch genommen hat, kann nach zehn Jahren bzw. nach Ende der Zinsbindung seine Bank wechseln, und zwar ohne dass die alte Bank hierfür zusätzliche Gebühren erhebt.

Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. (Urteil vom 10. September 2019, AZ. XI ZR 7/19)
Die Sparkasse hatte von ihrem Kunden eine Gebühr für einen sogenannten Treuhandauftrag bei der Ablösung eines Verbraucherdarlehens in Höhe von 100 Euro verlangt.
 



Treuhandauftrag: Was ist das?

Die neue Bank zahlt bei der Umschuldung einer Baufinanzierung den Restkredit an die bisherige Bank und die alte Bank gibt die Grundschuld als Sicherheit »zu treuen Händen« frei. Die neue Bank darf aber erst nach Zahlung der Restschuld über die Kreditsicherheit verfügen. 
Für diesen Service darf die alte Bank nach Einschätzung der Bundesrichter aber keine gesonderte Gebühr berechnen, da der Verbraucher bereits mit den Kreditzinsen für diesen Service zahle.

 

Gebühr bereits gezahlt - was nun?

Falls Sie in der Vergangenheit für die Umschuldung Ihrer Baufinanzierung zur Kasse gebeten wurden, können Sie mit diesem Urteil im Rücken Erstattung samt Zinsen verlangen, und zwar für alle Gebühren, die Ihnen Ihre Bank seit 2016 in Rechnung gestellt hat. Auf Ihrer Endabrechnung des Darlehens finden Sie den fraglichen Posten vermerkt. 


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